Gemäß Anlage 4a (zu den §11 Absatz 5) dürfen, soweit für die Feststellung der Eignung die Vorlage von Abstinenzbelegen erforderlich ist, hierfür ausschließlich Belege von Stellen anerkannt werden, in denen die nach Stand der Wissenschaft und Technik erforderlichen Rahmenbedingungen der Abstinenzkontrolle gewährleistet sind;
diese Rahmenbedingungen sind erfüllt, wenn die Befunderhebung und Befundauswertung verantwortlich durchgeführt wurde von:
Für die in der Anlage 4a FeV gelisteten Gruppen ist eine Fortbildung wie das neu geschaffene Curriculum der DGVM sinnvoll, aber nicht verpflichtend. Davon unberührt bleibt die Ärztliche Berufspflicht zur Fortbildung nach Regelung der jeweils zuständigen Ärztekammern.
Im Gegensatz zu den dort gelisteten Gruppen können ggf. auch andere Ärzte oder Stellen Abstinenzkontrollen durchführen, müssten dann jedoch die Bedingungen der CTU 2 (2) erfüllen, d.h. auch an einschlägigen Fortbildungen wie z. B. dem Curriculum der DGVM teilgenommen haben und über ein System der Qualitätssicherung verfügen. Dies wäre dann bei Vorlage von Belegen gegenüber den BfF darzulegen bzw. von den BfF zu prüfen.
Sind diese gesetzlichen Vorgaben erfüllt, muss jedes Abstinenzprogramm von den MPU Stellen anerkannt werden.
Eine Monopolstellung für die Tüv´s oder andere MPU-Stellen wie z.B. AVUS oder pima-GmbH gibt es somit nicht.
Der Gesetzgeber fordert für die MPU einen Nachweis über 6 oder 12 Monate, in besonderen Fällen bis zu 2 Jahren Alkohol- oder Drogenabstinenz. Was in Ihrer ganz speziellen Situation gefordert wird und über welchen Zeitraum Sie einen Abstinenznachweis benötigen, klären wir in einer kostenlosen Führerscheinberatung. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch die Möglichkeit, mit den altbekannten Leberwerten einen Nachweis zu führen.
Empfehlung:
beginnen Sie sofort mit einem Drogen - Abstinenzprogramm, das ist die zwingende Voraussetzung für eine positive MPU.
Sicherlich haben Sie das Recht einen Rechtsanwalt einzuschalten. Uns ist kein Fall bekannt, dass ein Anwalt eine MPU abwenden
konnte. Die Gesetze sind klar definiert und werden garantiert umgesetzt. Das bedeutet, dass Sie eine Geldstrafe, eine Sperrfrist vom Gericht auferlegt bekommen. Anschließend wird die Verwaltung, das Verkehrsamt eine MPU verlangen. Sie bleiben ohne Führerschein, auch wenn die Sperrfrist abgelaufen ist, bekommen Sie Ihren Führerschein nicht zurück.
Sie brauchen eine positive MPU und für die MPU brauchen Sie bei Nachweis von "harten Drogen" (Kokain, alle synthetischen Drogen, LSD, alle Amphetamine, Heroin, Christel, i.d.R. einen Abstinenznachweis über 12 Monate.
Deshalb, gehen Sie sofort in die Beratungsstelle und informieren sich über alle Möglichkeiten in Bezug auf Ihren Führerschein und die MPU.
Vertrauen Sie dem Profi, nicht dem Gerede von Kollegen, die alles besser wissen wollen und keine Verantwortung dafür übernehmen.
Wir benennen Ihnen in unserer Führerscheinberatung anerkannte auch preiswerte private Stellen, die das Alkohol- und Drogenabstinenzprogramme als Abstinenznachweise für die MPU, Führerscheinstellen und Gerichte anbieten.
Telefon-Nr. für einen sofort Kontakt ins MPU-Labor-Niedersachsen : 0531 - 60181470
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