Normalerweise ist eine Dauer von mindestens 6 Monaten und maximal 5 Jahren möglich. Da 8 Punkte in Flensburg außerdem dazu führen, dass Ihre Fahreignung angezweifelt wird, kommen Sie wohl um eine sogenannte medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nicht herum. Erst wenn Sie diese erfolgreich hinter sich gebracht haben, wird Ihnen eine neue Fahrerlaubnis erteilt. Die Frage: „Wie lange ist der Führerschein bei 8 Punkten weg?“ kann demzufolge nicht pauschal beantwortet werden.
Die Behörde kann die Beibringung eines MPU-Gutachtens fordern um die charakterliche Eignung zum Führen eines Fahrzeugs überprüfen:
Man hat die Erfahrung gemacht, dass viele, die so aufgefallen sind, ihr Verhalten nicht ändern. Wenn also auch künftig damit gerechnet werden muss, dass es wieder zu Auffälligkeiten und damit zu Gefährdungen im Straßenverkehr kommen kann, darf die Behörde eine Fahrerlaubnis nicht belassen oder nicht neu erteilen.
Aus statistischen Untersuchungen weiß man aber, dass eben nicht alle wieder auffallen und dies zu unterscheiden, ist die Aufgabe bei der MPU. Gutachter sollen für die Behörde klären, ob Sie über die Auffälligkeit(en) ausreichend nachgedacht haben, ob die Auseinandersetzung zur Klärung der Ursachen geführt hat und ob es praktikable Vorsätze gibt, mit denen künftig eine regelkonforme und Auffallens freie Verkehrsteilnahme sichergestellt werden kann.
Also bietet die Begutachtung die Möglichkeit, Argumente gegen die Eignungsbedenken in Erfahrung zu bringen und im Gutachten gegenüber der Behörde zu vermitteln.
Gutachter sollen bei der MPU in Erfahrung bringen, ab wann und warum es überhaupt zu solchen Auffälligkeiten / Straftaten gekommen war und gegebenenfalls warum es wiederholt zu entsprechenden Auffälligkeiten gekommen war.
* Wenn Sie obige Punkte für sich allein nicht klären können, oder sich nochmal absichern wollen, sollten Sie sich in einer seriösen und kompetenten Beratungsstelle beraten. Dort können Sie auch klären, was Sie für ein positives Gutachten eventuell noch tun müssen und was in der MPU auf Sie zukommt.
Quelle: BaSt (Bundesanstalt Straßenwesen 2019)
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